Info Steuervorteile Dienstleistung

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                       Info : Steuervorteil Dienstleistung
 
 
Für Dienstleistung die durch einen Handwerker oder durch eine Firma durchgeführt und für einen privat Haushalt in Deutschland erbracht wurden , gewährt das Finanzamt seit 2007
Einen Steuervorteil. (EStG § 35a Abs. 2 n. F. )
 
Begünstigt sind jedoch ausschließlich die Arbeitsleistung oder
Eventuell angefallenen Fahrtkosten des Auftragsnehmers. Insbesondere kann der Steuervorteil nicht auf Materialkosten gewährt werden.
 
Die Steuergutschrift beträgt maximal 20% der förderfähigen Ausgaben , für haushaltesnahe 
Dienstleistungen höchstens 4.000 EUR pro Jahr ab 2009.
 
Diese 20% können Sie jährlich von Ihrer Steuerschuld abziehen , wodurch Sie Ihre tatsächliche Steuerschuld senken , also Geld sparen. Statt Geld zu verschenken , können Sie es in Ihre eigenen 4 Wände investieren.
 
 
 
Sehr wichtig !!!
 
Voraussetzung für die Gewährung des Steuervorteils für haushaltsnahe Dienstleistungen ist stets eine Rechnung des Dienstleisters oder Handwerkers und der Nachweis , dass der Betrag auf dessen Bankkonto gutgeschrieben wurde (z.B. Einzahlungsbeleg , oder Kontoauszug ) . 
Barzahlungen sind somit nicht förderfähig.
 
 
Wird die Rechnung über Handwerksleistung Bar bezahlt , ist das ein klarer Verstoß gegen die Vorgaben und die Finanzämter dürfen die Anrechnung zurecht versagen.
(Finanzgericht Sachsen-Anhalt , Urteil v. 28 Februar 2008 , Az.:1 K 7901/07).



                                                   

                                                      
 
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